Mitglied werden

Mitglied kann jeder unbescholtene Bürger werden, der an den Zielen des Vereins interessiert ist; außerdem juristische Personen, die ihren Sitz oder ihren Wirkungsbereich in der Stadtmitte haben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

PDF-Datei aktuelle Beitrittserklärung

Rechte und Pflichten der Mitglieder; Mitgliedsbeitrag

Die Mitglieder besitzen das aktive und passive Wahlrecht. Die Mitglieder sind gehalten, die
Bestimmungen der Satzung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des erwei-
terten Vorstandes zu befolgen, sowie den Verein bei Erfüllung seiner Aufgaben zu unter-
stützen. Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig. Die Höhe des Beitrags (derzeit 12,00 Euro)
bestimmt die Mitgliederversammlung.